
Unter einer Mahnung versteht man die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seine Schuldner, die geschuldete Leistung (also die Zahlung) zu erbringen.
Für die Mahnung gibt es keine besondere gesetzliche Formvorschrift. Die Mahnung kann daher schriftlich, also per Brief, Fax oder E-Mail, aber auch mündlich, also durch Telefonanruf oder persönliches Ansprechen erfolgen.
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